Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Steindl Immobilien e. U.

 

  1. STEINDL IMMOBILIEN
    1. STEINDL IMMOBILIEN e.U. ist im Firmenbuch des Landesgerichts Wiener Neustadt zu 385562d eingetragen. Die Gesellschaft hat den Sitz in Maria Enzersdorf die Geschäftsanschrift in Hauptstraße 5/7, in 2344 Maria Enzersdorf ("STEINDL IMMOBILIEN").
    2. STEINDL IMMOBILIEN ist Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Immobilienmakler. Die Gewerbeberechtigung ist unter 25903607 im Gewerberegister eingetragen. Der Standort der Gewerbeberechtigung sowie Erfüllungsort sind Hauptstraße 5/7, 2344 Maria Enzersdorf.
  2. Maklervertrag
    1. Der Maklervertrag besteht aus nachstehenden Vertragsinhalten in der nachstehenden Reihenfolge (in weiterer Folge "Maklervertrag"):
      1. Alleinvermittlungsauftrag, Vermittlungsauftrag oder Maklervertrag;
      2. die hier gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
      3. die Nebenkostenübersicht der Wirtschaftskammer Österreich: (Kauf / Verkauf einer Immobilie oder Miete / Pacht / Baurecht);
      4. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere MaklerG, ABGB, KSchG und FAGG.
    2. Der Maklervertrag kommt zwischen STEINDL IMMOBILIEN und dem Auftraggeber (Abgeber, Interessent) zustande. Der Maklervertrag ist entgeltlich (siehe Provision).
    3. STEINDL IMMOBILIEN übernimmt nur eine Vermittlungs-, keine Beratungstätigkeit, insbesondere keine Beratungstätigkeit für rechtliche, steuerliche oder technische Fragestellungen. Es wird empfohlen, hiefür eigene Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekt, etc) beizuziehen.
    4. Ein Immobilienmakler ist Kraft Geschäftsgebrauch Doppelmakler. STEINDL IMMOBILIEN wird, sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, für beide Seiten tätig und wird die Interessen des Abgebers (zB Vermieter, Verpächter, Verkäufer oder Baurechtsgeber – in weiterer Folge "Abgeber") und des Interessenten (zB Mieter, Pächter, Käufer oder Baurechtsnehmer – in weiterer Folge "Interessent") gleich berücksichtigt. STEINDL IMMOBILIEN wird Abgeber und Interessent objektiv und neutral unterstützen.
    5. Der Abgeber übermittelt STEINDL IMMOBILIEN alle Angaben und Informationen, die für die Vermittlung erforderlich sind und übergibt sämtliche Unterlagen in der vereinbarten Form (einschließlich digitaler Form). Hiezu zählen auch allfällige Mängel und Schäden oder sonstige wesentliche oder wertbeeinflussende Faktoren am Objekt. Der Abgeber erteilt, sofern notwendig, Vollmachten (zB Grundbuch, Baubehörde) in der erforderlichen Form. Die Angaben und Informationen des Abgebers sind echt und richtig und spiegeln den Letztstand wieder. STEINDL IMMOBILIEN übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben und Informationen. Das Vorgesagte gilt sinngemäß für Angaben und Informationen des Interessenten.
    6. STEINDL IMMOBILIEN ist berechtigt, ihre Tätigkeit zum Zwecke einer schnelleren Vermittlungsaktivität durch Dritte (Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Werkunternehmer) oder auch durch befugte Maklerfirmen auszuüben. Dem Auftraggeber entstehen hiefür keine Mehrkosten. Alleiniger Ansprechpartner bleibt STEINDL IMMOBILIEN.
  3. Objektangebote, Vertragsabschluss
    1. Objektangebote von STEINDL IMMOBILIEN, die dem Interessenten übermittelt werden, sind freibleibend und unverbindlich. Der Interessent hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit dem Abgeber, dies selbst dann nicht, wenn der Interessent ein Angebot legt, das dem Objektangebot vollkommen entspricht oder darüber hinausgeht.
    2. Ist dem Interessenten ein von STEINDL IMMOBILIEN angebotenes Objekt bereits als Geschäftsgelegenheit bekannt, hat er dies STEINDL IMMOBILIEN umgehend mitzuteilen.
    3. STEINDL IMMOBILIEN verfügen über keine Abschlussvollmacht; STEINDL IMMOBILIEN sind nicht berechtigt, Angebote des Interessenten Namens des Abgebers anzunehmen. Das Angebot des Interessenten kann ausschließlich vom Abgeber angenommen werden.
  4. Alleinvermittlungsauftrag
    1. Erteilt der Auftraggeber STEINDL IMMOBILIEN einen Alleinvermittlungsauftrag, so gilt wie folgt: Für den Fall, dass der Auftraggeber mit dem vom Immobilienmakler namhaft gemachten Interessenten während oder nach Ablauf der vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das vermittelte oder ein zweckgleichwertiges Geschäft abschließt, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Provisionszahlung. Die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung verdienstlich wird. Die gesetzlich normierte Höchstdauer von Alleinvermittlungsaufträgen wird vereinbart.
  5. Folgeschäft
    1. Im Falle eines Folgegeschäfts innerhalb von 3 Jahren hat STEINDL IMMOBILIEN Anspruch auf eine allfällige Differenz (Ergänzungsprovision). Der Anspruch aus dem Folgegeschäft besteht auch dann, wenn STEINDL IMMOBILIEN bei diesem Folgegeschäft nicht verdienstlich wurde. Die Ergänzungsprovision gebührt bei allen vermittelten Geschäften, insbesondere Vermietung und Verkauf. Auch für den Fall einer Verlängerung eines befristet abgeschlossenen Mietvertrages entsteht auch ein Ergänzungsprovisionsanspruch.
  6. Provision
    1. Der Anspruch auf Provision entsteht nach § 7 Abs 1 MaklerG mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. STEINDL IMMOBILIEN wird den Auftraggebern die Provisionshöhe im Maklervertrag mitteilen. Abweichungen vom Maklervertrag sind nur schriftlich möglich.
    2. Für die Vermittlung reicht die Namhaftmachung des vermittelten Geschäftspartners.
    3. Die Rechnungslegung ist für die Fälligkeit der Provision nicht erforderlich. Der Anspruch auf Provision wird sohin sofort fällig, es sei denn in der Rechnung der STEINDL IMMOBILIEN wird ein abweichender, späterer Fälligkeitstermin genannt.
    4. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 4% als vereinbart.
    5. Wohnungsmiete ab 1.7.2023: Wird STEINDL IMMOBILIEN vom Wohnungsvermieter (Abgeber) als erstes beauftragt, so ist die Provision nur vom Vermieter (Abgeber) zu bezahlen. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Maklervertrag zwischen STEINDL IMMOBILIEN und Abgeber. Sofern die Beauftragung durch den Wohnungssuchenden (Interessenten) als erstes erfolgt oder die Beschränkungen des § 17a MaklerG nicht anwendbar sind, wird STEINDL IMMOBILIEN im Maklervertrag darauf hinweisen; eine Provision ist in diesem Fall in der vereinbarten Höhe auch vom Interessenten zu bezahlen.
  7. Haftung
    1. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, so ist die Haftung von STEINDL IMMOBILIEN auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung mit der gesetzlichen Mindestversicherungssumme pro Schadensfall beschränkt.
    2. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG, ist die Haftung von STEINDL IMMOBILIEN auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Vom Vorgesagten ausgenommen ist die Haftung von STEINDL IMMOBILIEN für Personenschäden, die auch bereits bei leichter Fahrlässigkeit besteht.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Die Vertragspartner (Abgeber und Interessent) erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung und Einwilligung zur Verarbeitung sämtlicher (auch personenbezogener) Daten im Rahmen des Maklervertrages. Insbesondere erteilt der Interessent seine Zustimmung, dass seine Daten an den Abgeber zu dessen Beurteilung des Vertragsabschlusses weitergeleitet werden. Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass dies auch sensible Daten umfassen kann.
    2. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages (Punkt 2.2) bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
    3. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Maklervertrag wird die Zuständigkeit für das für Maria Enzersdorf sachlich zuständige Gericht vereinbart. Zwingende Gerichtsstände nach Verbraucherrecht bleiben hievon unberührt. Es wird österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes sowie des Internationalen Privatrechtes vereinbart.